Die gesetzliche Vorschrift, diese Prüfungen von qualifizierten Fachleuten durchführen zu lassen, basiert auf verschiedenen deutschen Gesetzen, die den Schutz von Menschen, Eigentum und Umwelt gewährleisten sollen. Beispiele für relevante Gesetze sind:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gemäß § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Dies umfasst auch die regelmäßige Prüfung von Anlagen und Betriebsmitteln durch qualifizierte Personen, um mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die BetrSichV regelt die Sicherheit und den Schutz von Personen und Sachen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Gemäß § 14 BetrSichV müssen regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen erfolgen, um deren ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen.
DGUV Vorschrift 3: Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) enthält Vorgaben für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie schreibt vor, dass diese Prüfungen von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder befähigten Personen durchgeführt werden müssen, um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten.
Diese Gesetze unterstreichen die Notwendigkeit, qualifizierte Fachleute mit dem erforderlichen Fachwissen und den erforderlichen Kompetenzen einzusetzen, um die Sicherheit, den Schutz und die Konformität der Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften können rechtliche Konsequenzen vermieden und ein verantwortungsvolles und sicheres Arbeitsumfeld geschaffen werden.