Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)§

1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten zwischen der FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH („FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH“) und

deren Auftraggeber soweit sie in einen Vertrag einbezogen wurden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht

anerkannt, es sei denn, sie wurden von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH ausdrücklich schriftlich bestätigt.

FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den Auftraggeber. Dritte

werden in den Schutz-/Leistungsbereich nur einbezogen, sofern dies ausdrücklich

vertraglich vereinbart ist.

§ 2 Auftraggeberpflichten

  1. Der Auftraggeber hat FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen bezüglich des Vertragsobjekts vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat den Prüf-,

bzw. Untersuchungsgegenstand in prüfbereitem Zustand, zugänglich und betriebsbereit vorzuhalten.

  1. Der Auftraggeber hat von sich aus vor der Ausführung der vertraglichen Leistung auf die ihm bekannten Vorschäden, Modifikationen, Störungen und sonstigen für die Leistungserbringung relevanten Besonderheiten des Vertragsobjekts

hinzuweisen.

  1. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Vorbereitungstätigkeiten in eigener

Verantwortung, unentgeltlich durchzuführen; die notwendigen Informationen

können auf Anfrage mitgeteilt werden. Sofern Hilfspersonen bzw. Hilfsmittel zur

Durchführung vertraglicher Leistungen notwendig sind (z.B. zur Bedienung von

Maschinen, Fahrzeugen, Hebebühnen u.Ä.), werden diese vom Auftraggeber

unentgeltlich zur Verfügung gestellt und betrieben.

  1. Ergeben sich bei einem vereinbarten Termin durch Umstände aus dem Risiko-

/Verantwortungsbereich des Auftraggebers Verzögerungen/Mehraufwand, steht

FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH eine angemessene Entschädigung analog § 642 BGB zu. Für den Fall

einer Terminabsage bzw. Terminverschiebung durch den Auftraggeber erst zwei

Kalendertage oder weniger vor dem Termin ist FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH berechtigt, eine pauschale

Entschädigung in Höhe von € 150,00 zu verlangen, es sei denn die Parteien

weisen jeweils eine höhere bzw. geringere Höhe des Entschädigungs- bzw.

Schadensersatzanspruches nach.

§ 3 Pflichten von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH

  1. FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH führt die vertraglichen Leistungen unparteiisch, neutral und nach den

zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden allgemein anerkannten Regeln der

Technik aus. Sie darf die Leistungen ganz oder teilweise an geeignete Unterauftragnehmer weitergeben.

  1. Vereinbarte Ausführungsfristen und Termine verlängern sich, wenn und sofern

die Leistungserbringung aus von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH nicht verschuldeten Gründen gestört ist.

§ 4 Geheimhaltung, Datennutzung/-schutz

  1. FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH ist es im Zusammenhang mit den im Rahmen der Vertragsabwicklung

erlangten Daten und im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen gestattet,

statistische Daten anonymisiert zu verarbeiten;

Daten nach Regularien des Akkreditierers offenzulegen;

Daten im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen zu

verwenden;

Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen

offenzulegen.

  1. FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH kann von den schriftlichen Unterlagen, die FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für die

eigenen Unterlagen anfertigen.

  1. FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck

der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der EUDatenschutzgrundverordnung („DSGVO“). „Verantwortlicher“ i.S. der DSGVO ist

FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH. Kontaktdaten Datenschutz: Konzerndatenschutz@FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH.com.

Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben zu

kaufmännischen Aufbewahrungspflichten. Abhängig von der Dienstleistung

werden Dokumentations- und Ergebnisdaten entsprechend der jeweiligen

Rechtsvorschrift gespeichert.

Für den Auftraggeber besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

der Daten beim „Verantwortlichen“ sowie ein Beschwerderecht beim „Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg“.

Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind im Internet unter

www.franke-bau-elektro.com/datenschutz und an den FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH Niederlassungen

verfügbar.

§  5 Nutzungsrechte

  1. Die Nutzung des FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH-Logos, des Markennamens FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH sowie jegliche

Hinweise auf das Bestehen der vertraglichen Beziehung zu FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH in vom

Auftraggeber erstellten oder von ihm genutzten Unterlagen, insbesondere in

Werbe- und Vertriebsmitteln, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung

von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH.

  1. Entstehen bei Ausführung des Auftrags Ergebnisse (z.B. Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen), räumt FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH, soweit für den Vertragszweck erforderlich, dem Auftraggeber daran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
  2. Der Auftraggeber darf das Ergebnis nur vollständig, nicht auszugsweise, und

nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Die Verwendung der

Ergebnisse zu Werbezwecken sowie Veröffentlichungen im Internet bedürfen

einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH.

§  6 Gewährleistung

  1. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB

handelt, endet die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH hat den Mangel arglistig verschwiegen.

  1. Eine abnahmefähige Leistung der FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH gilt spätestens mit der vorbehaltslosen Zahlung auf die Schlussrechnung als abgenommen. Teilabnahmen dürfen für

die in sich abgeschlossenen Teilleistungen verlangt werden. Diese gelten spätestens mit der Zahlung auf die solche Teilleistungen erfassenden Abschlagsrechnungen als erfolgt. § 646 BGB bleibt unberührt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht abweichend vereinbart, versteht sich die Vergütung netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
  2. Die Vergütung soll im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung geregelt sein.

Ist dies nicht der Fall, gilt die bei Abschluss des Vertrags gültige FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBHHonorarordnung, sofern sie dem Auftraggeber bekannt ist bzw. bekannt sein

müsste, andernfalls die übliche Vergütung als vereinbart.

Im Falle von Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs bzw. geltender Normen/Bestimmungen im Vergleich zu dem Zeitpunkt

des Vertragsabschlusses wird die vereinbarte Vergütung entsprechend unter

Berücksichtigung von durch die Änderungen bedingten Mehr-/Minderkosten

angepasst.

Die Aufrechnung mit nicht synallagmatischen (gegenseitigen) Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig

festgestellt. Das Selbe gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers

hinsichtlich der zu zahlenden Vergütung.

FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH ist berechtigt, Vorauszahlungen gegen Stellung einer Sicherheit in

entsprechender Höhe zu verlangen. Abschlagszahlungen für die erbrachten

Teilleistungen dürfen gefordert werden.

10 Beendigung des Vertrags

  1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund in Textform

gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH zur Kündigung insbesondere

berechtigt, wenn

sich der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungen in Verzug befindet oder die

Ausführung mehr als zusammengerechnet drei Monate aus von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH

nicht zu vertretenden Gründen gestört ist;

seitens des Auftraggebers unrechtmäßig versucht wird, das Ergebnis des

Auftrags zu verfälschen bzw. zu beeinflussen oder das Ergebnis unzulässig,

z.B. irreführend, durch ihn oder seine Geschäftspartner verwendet wird;

über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder

ein solches mangels Masse abgelehnt wird;

der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt.

  1. Bei Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund von Seiten FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH, bei

aus dem Risiko-/Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultierender Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie bei einer freien Kündigung von Seiten

des Auftraggebers behält FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH den Vergütungsanspruch für die bis dahin

erbrachten Leistungen. Hinsichtlich von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH noch nicht erbrachter Leistungen

muss sie von der auf diese anfallenden Vergütung die Aufwendungen abziehen,

die sie durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben

böswillig unterlässt. FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH ist berechtigt die ersparten Aufwendungen im o.g.

Sinne pauschal mit 60% anzusetzen, es sei denn der Auftraggeber weist höhere

ersparte Aufwendungen nach.

  1. FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH darf in den Fällen gemäß § 8 Ziffer 1 die Erbringung weiterer Leistungen verweigern. Ggf. bereits gewährte Nutzungsrechte nach § 5 enden mit

Wirksamwerden der Kündigung.

§ 9 Haftung

  1. FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz

und für übernommene Garantien sowie für sonstige Schäden, die auf einer ihr

zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

  1. In allen übrigen Fällen haftet FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH wie folgt:

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Pflichten verletzt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf;

Im Übrigen, ist die Haftung auf € 500.000,00 je Schadensfall begrenzt.

  1. Soweit Schadensersatzansprüche gegen FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH ausgeschlossen bzw. eingeschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH

Mitarbeiter.

  1. Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 1 verjähren nach den gesetzlichen

Regelungen. Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 2 und Ziffer 3 verjähren

ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem

Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt.

  1. Sind in den Schutzbereich der vertraglichen Leistung Dritte einbezogen bzw.

werden die FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH-Leistungen vom Auftraggeber bestimmungsgemäß Dritten

gegenüber verwendet, hat der Auftraggeber diese Dritten vor der Verwendung

der Leistung über die o. g. Haftungsbeschränkung sowie über den genauen

Leistungsumfang in Kenntnis zu setzen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder Art

bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form

vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung

dieser Formklausel.

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung ist, sofern die Voraussetzungen des § 38

ZPO vorliegen, Monheim.

  1. FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  2. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der

Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie der

Verweisungsnormen auf Rechtsordnungen anderer Länder ist ausgeschlossen.

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder

werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH verpflichten sich in

diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

Stand: Juni 2023