Diese AGB gelten zwischen der FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH („FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH“) und
deren Auftraggeber soweit sie in einen Vertrag einbezogen wurden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht
anerkannt, es sei denn, sie wurden von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH ausdrücklich schriftlich bestätigt.
FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den Auftraggeber. Dritte
werden in den Schutz-/Leistungsbereich nur einbezogen, sofern dies ausdrücklich
vertraglich vereinbart ist.
§ 2 Auftraggeberpflichten
Der Auftraggeber hat FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen bezüglich des Vertragsobjekts vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat den Prüf-,
bzw. Untersuchungsgegenstand in prüfbereitem Zustand, zugänglich und betriebsbereit vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat von sich aus vor der Ausführung der vertraglichen Leistung auf die ihm bekannten Vorschäden, Modifikationen, Störungen und sonstigen für die Leistungserbringung relevanten Besonderheiten des Vertragsobjekts
hinzuweisen.
Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Vorbereitungstätigkeiten in eigener
Verantwortung, unentgeltlich durchzuführen; die notwendigen Informationen
können auf Anfrage mitgeteilt werden. Sofern Hilfspersonen bzw. Hilfsmittel zur
Durchführung vertraglicher Leistungen notwendig sind (z.B. zur Bedienung von
Maschinen, Fahrzeugen, Hebebühnen u.Ä.), werden diese vom Auftraggeber
unentgeltlich zur Verfügung gestellt und betrieben.
Ergeben sich bei einem vereinbarten Termin durch Umstände aus dem Risiko-
/Verantwortungsbereich des Auftraggebers Verzögerungen/Mehraufwand, steht
FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH eine angemessene Entschädigung analog § 642 BGB zu. Für den Fall
einer Terminabsage bzw. Terminverschiebung durch den Auftraggeber erst zwei
Kalendertage oder weniger vor dem Termin ist FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH berechtigt, eine pauschale
Entschädigung in Höhe von € 150,00 zu verlangen, es sei denn die Parteien
weisen jeweils eine höhere bzw. geringere Höhe des Entschädigungs- bzw.
Schadensersatzanspruches nach.
§ 3 Pflichten von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH
FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH führt die vertraglichen Leistungen unparteiisch, neutral und nach den
zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden allgemein anerkannten Regeln der
Technik aus. Sie darf die Leistungen ganz oder teilweise an geeignete Unterauftragnehmer weitergeben.
Vereinbarte Ausführungsfristen und Termine verlängern sich, wenn und sofern
die Leistungserbringung aus von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH nicht verschuldeten Gründen gestört ist.
§4 Geheimhaltung, Datennutzung/-schutz
FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH ist es im Zusammenhang mit den im Rahmen der Vertragsabwicklung
erlangten Daten und im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen gestattet,
statistische Daten anonymisiert zu verarbeiten;
Daten nach Regularien des Akkreditierers offenzulegen;
Daten im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen zu
verwenden;
Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen
offenzulegen.
FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH kann von den schriftlichen Unterlagen, die FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für die
eigenen Unterlagen anfertigen.
FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck
der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der EUDatenschutzgrundverordnung („DSGVO“). „Verantwortlicher“ i.S. der DSGVO ist
Die Nutzung des FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH-Logos, des Markennamens FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH sowie jegliche
Hinweise auf das Bestehen der vertraglichen Beziehung zu FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH in vom
Auftraggeber erstellten oder von ihm genutzten Unterlagen, insbesondere in
Werbe- und Vertriebsmitteln, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH.
Entstehen bei Ausführung des Auftrags Ergebnisse (z.B. Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen), räumt FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH, soweit für den Vertragszweck erforderlich, dem Auftraggeber daran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
Der Auftraggeber darf das Ergebnis nur vollständig, nicht auszugsweise, und
nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Die Verwendung der
Ergebnisse zu Werbezwecken sowie Veröffentlichungen im Internet bedürfen
einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH.
§ 6 Gewährleistung
Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB
handelt, endet die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH hat den Mangel arglistig verschwiegen.
Eine abnahmefähige Leistung der FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH gilt spätestens mit der vorbehaltslosen Zahlung auf die Schlussrechnung als abgenommen. Teilabnahmen dürfen für
die in sich abgeschlossenen Teilleistungen verlangt werden. Diese gelten spätestens mit der Zahlung auf die solche Teilleistungen erfassenden Abschlagsrechnungen als erfolgt. § 646 BGB bleibt unberührt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht abweichend vereinbart, versteht sich die Vergütung netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Die Vergütung soll im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung geregelt sein.
Ist dies nicht der Fall, gilt die bei Abschluss des Vertrags gültige FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBHHonorarordnung, sofern sie dem Auftraggeber bekannt ist bzw. bekannt sein
müsste, andernfalls die übliche Vergütung als vereinbart.
Im Falle von Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs bzw. geltender Normen/Bestimmungen im Vergleich zu dem Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses wird die vereinbarte Vergütung entsprechend unter
Berücksichtigung von durch die Änderungen bedingten Mehr-/Minderkosten
angepasst.
Die Aufrechnung mit nicht synallagmatischen (gegenseitigen) Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt. Das Selbe gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers
hinsichtlich der zu zahlenden Vergütung.
FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH ist berechtigt, Vorauszahlungen gegen Stellung einer Sicherheit in
entsprechender Höhe zu verlangen. Abschlagszahlungen für die erbrachten
Teilleistungen dürfen gefordert werden.
10 Beendigung des Vertrags
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund in Textform
gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH zur Kündigung insbesondere
berechtigt, wenn
sich der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungen in Verzug befindet oder die
Ausführung mehr als zusammengerechnet drei Monate aus von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH
nicht zu vertretenden Gründen gestört ist;
seitens des Auftraggebers unrechtmäßig versucht wird, das Ergebnis des
Auftrags zu verfälschen bzw. zu beeinflussen oder das Ergebnis unzulässig,
z.B. irreführend, durch ihn oder seine Geschäftspartner verwendet wird;
über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder
ein solches mangels Masse abgelehnt wird;
der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt.
Bei Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund von Seiten FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH, bei
aus dem Risiko-/Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultierender Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie bei einer freien Kündigung von Seiten
des Auftraggebers behält FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH den Vergütungsanspruch für die bis dahin
erbrachten Leistungen. Hinsichtlich von FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH noch nicht erbrachter Leistungen
muss sie von der auf diese anfallenden Vergütung die Aufwendungen abziehen,
die sie durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben
böswillig unterlässt. FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH ist berechtigt die ersparten Aufwendungen im o.g.
Sinne pauschal mit 60% anzusetzen, es sei denn der Auftraggeber weist höhere
ersparte Aufwendungen nach.
FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH darf in den Fällen gemäß § 8 Ziffer 1 die Erbringung weiterer Leistungen verweigern. Ggf. bereits gewährte Nutzungsrechte nach § 5 enden mit
Wirksamwerden der Kündigung.
§ 9 Haftung
FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
und für übernommene Garantien sowie für sonstige Schäden, die auf einer ihr
zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
In allen übrigen Fällen haftet FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH wie folgt:
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Pflichten verletzt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf;
Im Übrigen, ist die Haftung auf € 500.000,00 je Schadensfall begrenzt.
Soweit Schadensersatzansprüche gegen FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH ausgeschlossen bzw. eingeschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH
Mitarbeiter.
Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 1 verjähren nach den gesetzlichen
Regelungen. Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 2 und Ziffer 3 verjähren
ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem
Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt.
Sind in den Schutzbereich der vertraglichen Leistung Dritte einbezogen bzw.
werden die FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH-Leistungen vom Auftraggeber bestimmungsgemäß Dritten
gegenüber verwendet, hat der Auftraggeber diese Dritten vor der Verwendung
der Leistung über die o. g. Haftungsbeschränkung sowie über den genauen
Leistungsumfang in Kenntnis zu setzen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder Art
bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form
vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung
dieser Formklausel.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung ist, sofern die Voraussetzungen des § 38
ZPO vorliegen, Monheim.
FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie der
Verweisungsnormen auf Rechtsordnungen anderer Länder ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und FRANKE PRÜFGESELLSCHAFT MBH verpflichten sich in
diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
Stand: Juni 2023
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